GEMA reformieren: für mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit!

GEMA reformieren: für mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit!

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft mit Monopolstellung, die als wirtschaftlicher Verein nach §22 BGB handelt und somit eben nicht gemeinnützig ist, sondern klare Wirtschaftsinteressen verfolgt. Da die GEMA keine – finanziellen wie sonstigen – Eigeninteressen verfolgen sollte, sondern ausschließlich die Interessen ihrer Mitglieder, müssten jene entsprechende Mitspracherechte haben, was jedoch nur bedingt der Fall ist. Denn die Tantiemen, die über den „Verteilungsplan“ genannten Vergütungskatalog erfolgen, sind die einzige Einnahmequelle für GEMA-Mitglieder.


Problematisch daran sind zwei Dinge: Mitglied ist nicht gleich Mitglied und der Verteilungsplan wird nur von wenigen aufgestellt, obwohl er alle betrifft. Transparenz und demokratische Mitspracherechte herrschen demnach nicht vor. Zudem übergibt man der GEMA vollständig alle Rechte an den derzeitigen sowie alten und künftigen eigenen Werken (sog. „Total-Buy-out“-Verträge). Wir fordern daher:


1. Das GEMA-Monopol muss abgeschafft werden. Das Urheberrechtswahr-nehmungsgesetz ist entsprechend zu ändern. Aus liberaler Sicht ist es erforderlich, dass die GEMA sich der Konkurrenz anderer möglicher Verwertungsgesellschaften stellt. Nur durch Wettbewerb kann sichergestellt werden, dass die eingesammelten Gelder auch den Urhebern zu Gute kommen. 



2. Abschaffung der “Total-Buy-out”-Verträge der GEMA: Diese Verträge, bei denen die Urheber jegliche Rechte an die GEMA abtreten, müssen überdacht werden. Eine monopolartig agierende Verwertungsgesellschaft kann nicht gut für den Wettbewerb sein, wenn sie restlos alle vorhandenen und (wieder) zuwachsenden Rechte von den Urhebern automatisiert einholt. Die Verträge müssen flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Bisher überträgt ein Urheber der GEMA weltweit als Treuhänderin alle gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zu wachsenden, zufallenden, wieder zufallenden oder sonst erworbenen Rechte an seinen Werken für bestimmte Nutzungsarten. Der (Online-)Markt 1 wird für die Urheber stetig umfangreicher. Niemand kann heute absehen, welche Möglichkeiten sich in Zukunft ergeben werden. Es darf daher nicht sein, dass die GEMA sich auch an künftigen Einnahmequellen bereichert, ohne dass sie die Urheber erneut nach einer Vertretungseinwilligung für neue Vertriebswege fragen muss.



3. Abänderung der „GEMA-Vermutung“: Die GEMA hat es sich durch ihre Monopolstellung selber erlauben können, auch für alle, die keine GEMA-Mitglieder sind, pauschal Gelder einzuziehen. Will man dies verhindern, muss man einen langen Weg der Beweisführung beschreiten. Am Ende kann es sein, dass die GEMA diese Beweise als nicht ausreichend ansieht und dennoch weiter fremdes Geld einzieht. Hier entscheidet also ein Gremium eines wirtschaftlichen Vereins, der mit seinen eigenen Entscheidungen Geld verdient, darüber, wer mit welchen Werken Gewinne erzielt. Auch die Höhe dieser Gewinne legt der Verein selber fest. Das ist nicht im Sinne der Öffnung des Marktes hin zum Online-Geschäft, welches flexible und dynamische Vermarktungsmodelle hervorruft, denen flexibel und dynamisch entgegengetreten werden muss. 



4. Flächendeckender Einsatz von Hit-Boxen in allen Clubs und Discotheken in Deutschland: Ergänzend zur Änderung der Beweislastumkehr der GEMA-Vermutung, muss die GEMA künftig für ein modernes, übersichtliches Abrechnungssystem sorgen. Dies kann durch die bestehende Verwaltungsstruktur der Verwertungsgesellschaft geleistet werden oder durch technische Unterstützung erfolgen. Die sogenannten Hit-Boxen sind nach Ansicht der Jungen Liberalen am besten dazu geeignet, ein faires und absolut genaues Abrechnungssystem für alle GEMA Mitglieder zu ermöglichen – und nicht nur für einzelne. Durch die Änderung würde Abrechnung wie Ausschüttung nicht mehr über Vermutungen sondern anhand von Fakten gemessen.

5. Akzeptanz der GEMA von Creative Commons-Lizenzen und damit das Recht auf freie Selbstbestimmung der Urheber: Der Online-Anteil an den Gesamteinnahmen der GEMA steigt zwar seit Jahren stetig, nimmt aber immer noch einen sehr geringen Teil an den Gesamteinnahmen ein (Geschäftsjahr 2011: 21,2 Mio. €). Während in Dänemark, Frankreich und den Niederlanden Pilotprojekte laufen, in deren Rahmen Mitglieder spezielle Werke für nicht-kommerzielle Nutzungen über Creative Commons-Lizenzen freigeben können, sperrt sich die GEMA weiterhin dagegen und nimmt den Urhebern dadurch die freie Bestimmung über ihre eigenen Werke. Das geschieht, obwohl die GEMA immer vorgibt, sich für die Verwendung von Werken im Sinne der Urheber einzusetzen. Jeder Urheber muss das Recht erhalten, eigene Werke in Maß und Umfang freizugeben, wie er es für richtig empfindet. Wenn er seine Werke frei über das Internet verfügbar machen möchte, dann wird er seine Gründe haben. Es darf nicht sein, dass sich die GEMA dagegen stellt und dadurch selber Regeln aufstellen kann, die durchaus in ihrem Eigeninteresse sind.

6. Wenn die GEMA ein Zeichen für die Öffentlichkeit setzen will, dann sollte sie 10% der horrenden Vorstandsgehälter an die Urheber spenden, die sie vertritt – so wie jene 10% Erlöse, die sie mit der Tarifreform für 2013 im Durchschnitt flächen-deckend von Clubs und Diskotheken erzielen möchte. Außerdem sollte sie über einen schlankeren Verwaltungsaufbau nachdenken, um ein Zeichen zu setzen, dass sie wirklich in erster Linie an die von ihr vertretenen Urheber denkt und nicht an finanzielle Eigeninteressen. Dabei fordern die Jungen Liberalen Hessen keinen aktiven Eingriff in die Verwaltungsstrukturen der GEMA sondern die Umsetzung dieser Überlegung durch politische Druckmittel und Mitwirkungsrechte einzelner Urheber. 


7. Stärkung der Rechte von außerordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern: Da man z.B. als Musikverleger in fünf aufeinanderfolgenden Jahren mindestens ein Aufkommen von insgesamt 75.000 Euro und in vier aufeinanderfolgenden Jahren ein Mindestaufkommen von jährlich 4.500 Euro von der GEMA erhalten haben muss, um die ordentliche Mitgliedschaft erwerben zu können, und nur dadurch ein Wahlrecht in der Mitgliederversammlung erlangen kann, heißt das praktisch für alle Independent-Labels, dass sie niemals Stimmrecht erhalten werden. Und das, obwohl sie zusammen einen wichtigen monetären wie auch kulturellen Part einnehmen. Es gibt lediglich 100 Ausnahmen, bei denen Delegierte von den angeschlossenen und außerordentlichen Mitgliedern gewählt werden. Sie haben genauso die Möglichkeit, die Dinge zu beeinflussen. Aber das sind nur 100 Vertreter von etwa 61.000 nichtordentlichen Mitgliedern. Dies hat zur Folge, dass wenige Exklusivmitglieder, die als „ordentliche Mitglieder“ geführt werden, über den Kopf der Masse hinweg Entscheidungen treffen. Dieses undemokratische Verfahren ist weder zeitgemäß noch effektiv. Denn der Entscheidungsprozess selber mag mit wenigen Mitgliedern übersichtlicher sein, aber die öffentliche Empörung zu der geplanten Tarifreform der GEMA für 2013 zeigt, dass die Nachwehen zu elitär gefällten Entscheidungen einen Rattenschwanz an Nacharbeit nach sich ziehen, den man hätte verhindern können, wenn man bei der GEMA an die Moderne angepasste, transparente und weitgehend öffentliche Entscheidungsfindungsprozesse manifestiert hätte.

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