Heilpraktiker 2.0 – für mehr Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitssystem

Der Liberalismus zeichnet sich dadurch aus, dass sich nicht die Frage nach „entweder oder“ gestellt wird. Im Liberalismus suchen wir nach dem „sowohl als auch“. Die Diskussion um den Beruf des Heilpraktikers (HP) bietet hier das perfekte Beispiel, wie aus einem entweder oder, durch liberale Programmatik ein sowohl als auch werden kann. Unsere Aufgabe als Junge Liberale soll es nicht sein eine Seite zu beziehen und somit zu bewerten ob HP ein Gesundheitsrisiko darstellen oder nicht, sondern die Möglichkeit anzubieten den HP Beruf so zu optimieren, dass er gesundheitsförderlich wird. Jeder Person in unserer Gesellschaft auch in dieser Entscheidungsfrage, die Möglichkeit zu überlassen welche Gesundheitsangebote sie in Anspruch nehmen will und welche nicht, muss uns Liberalen das höchste Anliegen bleiben. Wir sind der Überzeugung, dass das deutsche Gesundheitssystem durch eine optimierte Variante dieses Berufsbildes Entlastung erhalten kann. Studien haben gezeigt, dass die sprechende Medizin, die ein wichtiger Bestandteil eines HP ist, eine wichtige Rolle bei der Genesung spielt. Uns muss klar sein, dass nicht jeder HP gleich ein Quacksalber ist. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass das Behandlungsgebiet der HP für die tatsächlich erbrachte Ausbildung zu umfangreich erscheint und somit Risiken birgt. Dieses Problem zu lösen, sehen wir Jungen Liberalen als Chance an. Deshalb wollen wir diesem Berufsbild ein Upgrade verpassen, um sowohl den Gang zum HP zu ermöglichen als auch die Gesundheitsförderung zu gewährleisten.

 

Wir fordern:

 

1. Neues Leitbild des Heilpraktikers – für mehr Transparenz und Aufklärung

Wir fordern, im Heilpraktikergesetz zu verankern, dass der HP keine ersetzende, sondern eine ergänzende Maßnahme zur ärztlichen Behandlung darstellt und somit die Linderung von Krankheiten und Beschwerden zur Aufgabe hat jedoch nicht die Heilung. Dies obliegt immer noch dem Arzt.

Wir fordern, die Schaffung eines fachlich und personell unabhängigen Expertengremiums, welches dem BMG untersteht und die Aufgabe erhält, zu evaluieren, welche Therapiemethoden unter dem Gesichtspunkt ergänzend und nicht ersetzend zu wirken, noch angemessen sind.

Wir fordern Aufklärungsgespräch vor jedem Behandlungsbeginn, in dem für den Patienten ersichtlich wird, dass HP den Gang zum Arzt nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Dies muss in Form eines schriftlichen Dokumentes festgehalten werden, welches der Patient unterschreiben muss. Somit kann gewährleistet werden, dass der Patient im Bilde über die Möglichkeiten aber auch Grenzen der HP Methoden ist. Besagte Gesprächsführung muss ebenfalls in der Ausbildung gelehrt werden.

Wir fordern einen Therapiemethoden Katalog, aus dem klar hervorgeht welche Methoden „alternativ“ und welche „evidenzbasiert“ sind. Der HP hat den Patienten im gesamten Therapieverlauf darüber zu informieren welche Methoden angewendet werden, welche Wirkung aber auch Grenzen diese Methode hat.

Wir fordern eine Dokumentationspflicht für jede Therapieeinheit (TE). Dadurch wird für Außenstehende (Medizinischer Dienst, Arzt etc.) nachvollziehbar, welche Behandlung stattgefunden hat und ob der Patient angemessen über die Therapiemethoden informiert wurde. Nach 10 TE muss ein Bericht mit Diagnose, dem Verlauf der Behandlung und einer Prognose erbracht werden und dem Patienten ausgehändigt werden, mit der Empfehlung diesen Bericht dem Arzt vorzulegen (bereits gängige Methode in anderen Gesundheitsberufen).

Wir fordern bei Verstößen gegen die Berufsordnung ein Berufsverbot. Dies muss ebenfalls im Heilpraktikergesetz verankert werden.

Wir fordern ein Verbot der öffentlichen Werbung für oder den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, deren Wirksamkeit nicht empirisch nachgewiesen werden kann, durch Heilpraktiker oder deren Praxis.

 

2. Qualitätssicherung – Ausbildungsstandards gesetzlich festlegen

Eine einheitliche und gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung mit einer Dauer von 3 Jahren. Innerhalb der Ausbildung müssen Leistungsnachweise erbracht werden, die die fachliche Kompetenz abprüft (zB. Hausarbeiten oder Klausuren).

Eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung, die eine Fachqualifikationnachweist. Eine bloße Unbedenklichkeitsbescheinigung wie bisher darf nicht nur das Ziel der Abschlussprüfung sein. Bei wiederholtem nicht bestehen muss die Konsequenz sein, den Heilpraktiker (HP) Beruf nicht ausüben zu dürfen.

Wir fordern, dass besagtes Gremium (siehe oben), die Aufgabe erhält, den aktuellen Stand der Heilpraktiker Schulen in Deutschland und die Heilpraktiker Prüfung zu analysieren und gegebenenfalls Änderungen durchzuführen, um so einen einheitlichen Standard der Berufsausbildung zu gewährleisten.

 

3. Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser Um das Konzept des Heilpraktikers 2.0 zu evaluieren, fordern wir eine Verlaufsstudie durchzuführen, in der die Sinnhaftigkeit und der Nutzen des neuen Konzeptes geprüft werden soll.

Sollte die Studie zu dem Ergebnis kommen, dass der Heilpraktiker Beruf in seiner neuen Form immer noch mehr schadet als nützt und somit aktiv die Gesundheit der deutschen Bevölkerung gefährdet, fordern die Jungen Liberalen Hessen die Abschaffung der staatlichen Zulassung des Heilpraktiker Berufes.

 

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