Landesabitur statt Bundesabitur – Bildung bleibt Ländersache!

Antragsteller: BV Rhein-Main, KV Vogelsberg, KV Rheingau-Taunus, Marcella Matthes, Tassilo Richter, Konrad Greilich, Lasse Becker

Landesabitur statt Bundesabitur – Bildung bleibt Ländersache!

Die Jungen Liberalen Hessen sprechen sich für mehr Bildungsfreiheit, mehr Bildungswettbewerb und Eigenverantwortung an Schulen aus. Die Stärkung des Bildungsföderalismus ist eine Chance die wir gerade in Hessen nutzten sollten, um unsere Schulen, Hochschulen und Bildungsanstalten zu bewerben. Daher bekräftigen die Jungen Liberalen Hessen das Votum für ein Landesabitur. Im Sinne einer besseren und effektiveren Bildungsverwaltung fordern die JuLis Hessen Bildung auch in Zukunft – langfristig – als Kompetenz in den Ländern anzusiedeln.
Die Idee einer neuen Bildungsverfassung begrüßen wir ausdrücklich. Auf diese Weise wird eine Grundlage geschaffen, in der Länder und Bund auf freiwilliger Basis miteinander Kooperationen eingehen können und im Sinne der Schüler das bestmögliche Bildungsangebot schaffen.
Die Jungen Liberalen Hessen fordern die FDP-Fraktion im hessischen Landtag auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen.
Die Jungen Liberalen Hessen fordern, dass auch Hessen an der Initiative der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern teilnimmt und für 2014 die Einführung eines unter den teilnehmenden Ländern vergleichbaren Abiturs plant.

Freiheit sichern!
Für Liberale ist die Freiheit der zentrale Gedanke, der jedem Einzelnen die Möglichkeit bietet, sich zu entfalten und es dennoch zulässt, eine Gemeinschaft zu bilden. Dabei lehnen wir Staatsgläubigkeit und stehen zu dem Grundsatz „Privat vor Staat“.
Aber auch in einer absolut liberalen Gesellschaft existieren Kernaufgaben, die der Staat übernehmen muss. Eine solche Aufgabe ist die Sicherung der Bürger. Wir stehen zum Gewaltmonopol des Staates, weil nur so ein unabhängiger und objektiver Rechtsstaat gewährleistet werden kann, und wir sind uns der damit verbundenen besonderen Verantwortung bewusst. Wir wollen Rechtsstaatlichkeit und keine Willkür. Wir wollen in Freiheit leben und diese sichern.
Grundsätzlich kann man qualifizierte Arbeit der Polizei dadurch sicherstellen, dass keine Personalstellen im Polizeidienst gestrichen werden. Wir sprechen uns für Ausbau dieser Stellen, sowie eine aktuelle und zweckdienliche Materialausstattung der Polizei aus. Die Ausstattung der Polizei muss nach den Leitlinien Modernität, Effektivität und Effizienz erfolgen.
Wir Junge Liberale treten fortwährend für die Wahrung der Bürgerrechte ein. Natürlich muss der Bürger vor eingriffen in diese Rechte geschützt werden. Das heißt, dass es keine absolute Sicherheit geben kann. In einer freien Gesellschaft wird es immer Unsicherheit geben. Deshalb gilt für uns, dass Sicherheit niemals gegen Freiheit ausgespielt werden darf. Wir lehnen daher Maßnahmen wie Kennzeichenlesegeräte, Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und jede weitere Form einer Datensammelwut staatlicher Organisationen grundsätzlich ab.

Kontrolle und Ausbildung der Polizisten
Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Anforderungen an die klassische Polizeiarbeit ständig wächst. Insbesondere Demonstrationsbegleitung und andere Großeinsätze rücken vermehrt in den Fokus. Gerade junge Polizisten sollten während ihrer Ausbildung intensiver auf diese speziellen Einsätze geschult werden. Hierbei gilt es die psychologischen Anforderungen klarer in den Vordergrund zu stellen und auf eine grundlegende mentale Bereitschaft zur Deeskalation hinzuwirken.

Kontrolle staatlichen Handelns
Für Liberale ist es selbstverständlich auch die staatliche Institution des Polizeikörpers auf deren rechtmäßig und verantwortungsvolles Handeln hin zu überprüfen. Um dies zu gewährleisten sprechen wir uns grundsätzlich für eine alternierende Nummerierung jedes Polizisten im Einsatz aus. Bei Polizisten die selbst durch ihre Ausrüstung wie z. B. ihre Helme und Schutzmasken nicht erkennbar sind ist es erforderlich, dass sie bei bei Einsätzen gut sichtbar angebrachte und farblich von der Uniform abgesetzte Kennzeichnungen tragen. Dabei sollen die Kennzeichen bei jedem Einsatz erneuert oder gewechselt werden, um die Anonymität der Träger zu wahren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein Polizist mit einer festen Nummer zum Spielball der Demonstranten wird. Jedoch kann trotzdem gewährleistet werden, dass im Falle eines rechtlichen Übertritts auch der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Sofern ein Fehlverhalten eines einzelnen oder mehrerer Polizisten vermutet wird, schlagen wir zusätzliche vor interne Verfahren einzuleiten um kritische Vorfälle zu klären. Gerade so wird vermieden, dass es nach Großeinsätzen zu Klagewellen von Seiten der Demonstranten kommt.
Das Vermummungsverbot für Demonstranten dient nicht etwa der Schikane, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass Straftaten, die im Rahmen einer Demonstration geschehen besser aufgeklärt werden können. Unrechtmäßiges Handeln, das weit über unser Demonstrationsrecht hinausgeht, muss auch geahndet werden können. Dies ist eben nur durch Identifikation der Akteure möglich.

Bürgerschaftliche Beteiligung bei Sicherung
Die Aufgaben der Polizei müssen prinzipiell durch die öffentliche Hand geregelt werden. Ein wachsames Auge im Rahmen bürgerschaftlichem Engagement ist wünschenswert, allerdings möchten wir einen Spitzelstaat verhindern und lehnen daher die sogenannte Freiwillige Hilfs­polizei ab. Hierbei handelt es sich um unzureichend ausgebildete Polizeihelfer. Den Anforderungen die an sie gestellt werden, sind sie in keiner Weise gewachsen sind. Wir sprechen uns für eine ausreichende personelle Ausstattung und eventueller Aufstockung der kommunalen Ordnungspolizei im Bedarfsfall aus.
Allerdings müssen auch Private ihre Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltungen übernehmen, wenn sie diese zu gewerblichen Zwecken nutzen. Hierzu zählen Großveranstaltungen wie Konzerte oder Festivals genauso wie die Sicherheit im Fußballstadion oder anderen Sportereignissen. Gerade hierbei muss stärker an die Verantwortung der Vereine und Clubs appelliert werden. Andernfalls soll eine finanzielle Beteiligung privater Veranstalter an Großeinsätzen der Polizei erwogen werden.

Bestrafung
Als Liberale sind wir uns darüber bewusst, dass härtere Strafen weder präventive Wirkung haben, noch der Läuterung eines Täters dienlich sind. Wir lehnen deshalb weiterhin eine Strafverschärfung in jeder Form und mit Nachdruck ab. Allerdings müssen bereits bestehende Gesetze auch entsprechend angewendet werden. Nur durch die konsequente Anwendung von Sanktionen und einen schnellen Vollzug der Strafen kann dem Zweck des Strafrechts auch ausreichend Rechnung getragen werden.
Wenn Angeschuldigte viele Monate auf ihre Verhandlung warten, wird eine präventive Funktion der Strafe unterlaufen. Der Angeschuldigte hat unter Umständen den Bezug zum eigenen Handeln bereits verloren. Außerdem ist es für Opfer von Straftaten unerträglich die langen Wartezeiten hinzunehmen.
Gerade im Jugendstrafrecht ist es besonders wichtig, dass sich kriminelle Jugendliche schnell mit ihren Taten auseinandersetzen. Nur so kann der erzieherische Gedanke des Jugendstrafrechts auch sinnvoll umgesetzt werden.

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