Meine Leistung, meine Kohle, meine Entscheidung – Liberalisierung des ErbStG!

Auf dem Weg zur vollständigen und ersatzlosen Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer fordern die Jungen Liberalen Hessen eine Reform des ErbStG: Die Steuerklassen sollen vereinheitlicht, die Versorgungsfreibeträge angepasst und die Substanz von Unternehmen geschützt werden.

1. Erbschaften von Privatvermögen:

Auflösung der Steuerklassen
Die nach aktuell geltendem Recht bestehenden Steuerklassen I – III sollen vollständig vereinheitlicht und damit de facto aufgelöst werden. Fortan werden alle Erbschaften nach den Steuersätzen der bisherigen Steuerklasse I besteuert. Die Stafflung des Steuersatzes nach Höhe des Vermögens bleibt bestehen. Der Steuerfreibetrag soll somit ebenfalls für alle in den (ehemaligen) Steuerklassen befindlichen Gruppen gleich hoch sein.

Anpassung des Versorgungsfreibetrages
Die Altersgrenzen der, vom Versorgungsfreibetrag betroffenen, Kinder bleiben bestehen, jedoch werden die Beträge angepasst. Der Betrag für Lebenspartner/Ehegatten wird ebenfalls angepasst und um eine Zahlung pro Kind erweitert. Die Versorgungsfreibeträge sollten näher an den aktuell bestehenden Mittelwert gezogen und für den Ehegatten/Lebenspartner leicht gesenkt werden. Für jedes Kind soll ein Bonus für den Ehegatten/Lebenspartner addiert werden, der sich bei etwa 2/3 des Versorgungsfreibetrages des betroffenen Kindes bewegt. Für kinderlose Ehegatten/Lebenspartner sollte der Betrag erhöht werden.

Erbschaft von Wohneigentum
Das erste geerbte Wohneigentum soll – anders als bislang – unabhängig vom Eigenbedarf steuerfrei bleiben.

2. Erbschaft von Unternehmen und Firmen:

Bemessung des Steuersatzes

Die auf geerbte Unternehmen anfallenden Steuern sollen nach Gewinn des Unternehmens gestundet werden. Die fünfjährige bzw. siebenjährige Haltefrist bleibt bestehen.