Mitmutterschaft von Geburt an

Trotz der Gleichstellung homosexueller Ehepaare im Oktober 2017 muss die Ehefrau einer gebärenden Frau das Kind nach der Geburt als Stiefkind adoptieren, um als Elternteil zu gelten. Diese Regelung ist nicht nur nicht mehr zeitgemäß – sie steht der tatsächlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehepaare im Weg und benachteiligt diese auf eine ungerechte Art und Weise.

Dementsprechend fordern die Jungen Liberalen Hessen, dass das neugeborene Kind von seiner Geburt an auch als Kind der Ehefrau der biologischen Mutter gelten soll. Dadurch werden der Mit-Mutter direkt die Rechte und Pflichten eines Elternteils gewährt bzw. auferlegt und lästige Bürokratie, die den Eltern eines Neugeborenen nicht zugemutet werden muss, bleibt ihnen erspart.