Ob der Tacho richtig steht, siehst du, wenn das Licht angeht

Ob der Tacho richtig steht, siehst du, wenn das Licht angeht

Wir sprechen uns für eine Änderung des § 23 Abs. 1b StVO aus, der beinhaltet, dass ein Fahrzeugführer kein technisches Gerät betreiben darf, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Durch die Legalisierung bleibt der Schutzbereich des § 23 Abs. 1b weiterhin geschützt, da der Fahrzeugführer aufgrund des zusätzlichen akustischen Signals des Warnsystems seine aktuelle Geschwindigkeit auf das Tempolimit anpasst. Hierbei sprechen wir uns nicht für eine Legalisierung von Gegenblitzanlagen oder Laservorrichtungen zur Radarstörung aus.

Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass Radarfallen nur noch an Gefahrenstellen installiert werden dürfen und nicht an Ortseingängen zur Finanzierung der Kommunen dienen sollen.