Für den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum soll folgender Rahmen gelten:
1. Um ein Gleichgewicht zwischen Privatsphäre und Sicherheit zu schaffen fordern wir: die Videoüberwachung im öffentlichen Raum darf nur an öffentlichen Plätzen eingesetzt werden, die von der Polizei als kriminelle Hotspots oder als besondere Gefährdungsorte angesehen werden. Die Effektivität der Überwachungsanlage muss jährlich durch die Polizei evaluiert werden und im Zweifel wieder beseitigt werden.
2. Die automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und an Bahnhöfen wird komplett abgelehnt.
3. Die Technik, vor allem die Bildqualität, sollte immer dem neuesten technischen Standard entsprechen, um eine hohe Effizienz zu gewährleisten.