Wissen ist Selbstbestimmung

Wissen ist Selbstbestimmung

Die Idealvorstellung der Jungen Liberalen Hessen ist, dass der Verbraucher ein mündiger Marktteilnehmer ist, der sich selbstbestimmt informiert und nach seinen Erkenntnissen eigenverantwortlich entscheidet. Verbraucher sind und sollen bleiben: aktive, freie Marktteilnehmer. Grundlage hierfür ist eine umfassende Informations- und Aufklärungspolitik. Das heißt, dass die Märkte für Verbraucher nicht nur zugänglich, sondern deren Wirken auch transparent gestaltet sein muss. Niederschwellige Angebote zur Informationsgewinnung, Alltagskompetenzen durch Verbraucherbildung und die Kenntnis über die eigenen Rechte sind hierbei unsere Prinzipien.


Es muss möglich sein, die unterschiedlichen Informationsquellen zu kombinieren und auf dieser Grundlage als Marktteilnehmer zu agieren. Auch in der digitalen Welt müssen diese Punkte gelten.

Hier muss das Wortpaar Freiheit und Verantwortung nicht nur bemüht werden, sondern gelten.


Information ist Verbraucherschutz

Klare Information statt wertende Kennzeichnung

Die Jungen Liberalen sprechen sich dafür aus, dass Verbraucher klar und deutlich über die Inhaltsstoffe ihrer Lebensmittel informiert werden. Dazu gehören Nährwertangaben, die auf eine einheitliche Richtgröße von z.B. 100g bezogen werden, um eine objektive Vergleichbarkeit der Lebensmittel zu ermöglichen. Die Darstellung der Nährwert- und Preisangaben soll ebenfalls einheitlich und objektiv gestaltet sein.

Eine wertende Kennzeichnung wie die Lebensmittelampel führt aufgrund subjektiver Farbkennzeichnungen in die Irre und ist daher abzulehnen. Mündige Verbraucher sind selbst in der Lage, anhand der zur Verfügung gestellten Informationen ein Produkt zu bewerten. Wir brauchen keinen Staat, der bestimmt was gut („grün“) oder schlecht („rote Kennzeichnung“) ist.

Abmahnwelle stoppen

Viele Anwälte haben Massenabmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen im Internet als ein neues Geschäftsmodell entdeckt. Dabei werden Verbraucher teilweise systematisch eingeschüchtert und durch künstlich hohe Schadenssummen enorme Kosten generiert. Um Verbraucher vor einem solchen Missbrauch zu schützen soll die erste Reaktion auf eine Rechtsverletzung seitens des Geschädigten immer erst eine gebührenfreie Verwarnung mit Unterlassungsaufforderung sein.
Ein Tätigwerden von Anwälten ohne explizite Beauftragung durch den Urheber oder den Inhaber der Verwertungsrechte des Materials ist unzulässig.

Um ein reines „Zahlen aus Angst“ zu verhindern, muss eine Aufklärung der Bürger über ihre Rechte im Falle einer Abmahnung stattfinden. Diese Aufgabe fällt dem Bundesministerium für Verbraucherschutz zu, welches zum Beispiel auf seiner Internetseite leicht zugängliche Informationen bereithalten sollte.

Verständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen müssen kurz und verständlich sein. Um den Umfang zukünftig zu beschränken, soll auf die Wiedergabe von allgemein gültigen Paragraphen verzichtet werden, stattdessen kann ein Verweis auf den zugrundeliegenden Gesetzestext eingefügt werden. Die Julis Hessen lehnen Klauseln zur unbegrenzten Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten ausdrücklich ab. Eine Einwilligung hierfür muss ausdrücklich gesondert und schriftlich eingeholt werden. Die Bundesregierung hat mit der sog. „Button-Lösung“, bei der der Verbraucher Vertragsabschlüsse im Internet ausdrücklich bestätigen muss, schon einen Schritt, hin zum Schutz vor Abzocke bei Geschäften im Internet gemacht, aber Ruhe bedeutet dies noch lange nicht. Internetinitiativen sind als freigebildete Aufklärungsinitiativen ausdrücklich zu unterstützen.

Bessere Beratung der Verbraucher beim Abschluss von Finanz- und Versicherungsprodukten

Auch im Zuge der Finanzkrise wurde immer wieder die Fragen aufgeworfen, ob die Verbraucher über die Finanzgeschäfte die sie getätigt haben ausreichend informiert waren. Produktinformationsblätter sorgen für Transparenz, aber Berater völlig aus der Pflicht zu nehmen kann nicht die Lösung sein.

Das Wissen über die Anreizstrukturen der Berater stellt eine zentrale Säule der objektiven Information dar, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden muss. Die Jungen Liberalen fordern deshalb eine transparente Offenlegung der Provisionen, die Finanzberater je Produkt erhalten sowie die Erstellung eines Beratungsprotokolls in allgemeinverständlicher Sprache.
Auch Produktinformationsblätter tragen zum besseren Verständnis der Materie bei.
Um als Finanzberater tätig sein zu können, soll ein Lizenzmodell eingeführt werden. Demnach benötigt ein Finanzberater zur Ausübung seiner Tätigkeit eine Lizenz. Diese Lizenz soll garantieren, dass Finanzberater in erster Linie das Wohl des Kunden vor Augen haben sollen und bei Zuwiderhandlung mit dem Verlust ihrer Lizenz rechnen müssen.

Der Verbraucher bleibt aber durch diese Schutzmaßnahmen nicht von der Pflicht befreit, sich selbstständig zu informieren und seinen gesunden Menschenverstand zu gebrauchen. Banken können nicht für grob fahrlässiges Verhalten von Verbrauchern haftbar gemacht werden.

Datenschutz – gegen den gläsernen Bürger

Datenschutz gehört für die Jungen Liberalen untrennbar zu den Bürgerrechten. Die informationelle Selbstbestimmung als Schutzziel soll jederzeit als Mittelpunkt der gesetzgeberischen Tätigkeit erkennbar sein.

Aufgrund der sich schnell entwickelnden Technologie im Bereich der Informations- und Kommunikationssysteme sollte ein Datenschutzgesetz einen möglichst technikneutralen Ansatz verfolgen, welcher mithilfe von Normen und Verordnungen auf das jeweilig aktuelle System angepasst werden kann, gleichzeitig aber offen für neue Entwicklungen bleibt. Das Prinzip der Datensparsamkeit soll hier als Grundsatz dienen.

Zu einer freiheitlichen Gesellschaft gehört auch ein funktionierender Verfassungsschutz. Damit dieser aber nicht frei von jeder parlamentarischen Kontrolle arbeitet, braucht es eine Kontrollkomission, die ihre Rechte auch in ausreichendem Umfang wahrnehmen kann. Geheimhaltung kann nicht dazu führen, dass Parlamentarier im Übermaß beschränkt werden, sondern muss hauptsächlich über technische Standards (wie z.b. abhörsichere Räume) erreicht werden. Ein Verbot der Mitnahme handschriftlicher Notizen lehnen die Jungen Liberalen Hessen als unverhältnismäßig ab.

Informationsfreiheitsgesetz in Hessen

Bürger müssen jederzeit Zugang zu Informationen der Behörden haben, nicht der Bürger hat seinen Anspruch zu begründen, sondern die Behörden eine eventuelle Verweigerung. Das Land Hessen muss nun nachziehen und nach dem Bund und bereits 10 anderen Bundesländern ebenfalls ein Informationsfreiheitsgesetz beschließen.

Informationelle Selbstbestimmung der Bürger

Grundsätzlich gilt für die Jungen Liberalen, dass der Weitergabe von Informationen immer erst ausdrücklich zugestimmt werden muss (Opt-In Verfahren). Ein automatisches Zulassen der Weitergabe durch fehlende Ablehnung (Opt-Out Verfahren) lehnen wir ab. Zum einen ist es oft kompliziert, einer Weitergabe von Daten zu widersprechen, zum anderen steht es der informationellen Selbstbestimmung jedes Bürgers entgegen.

Der Erfolg eines Geschäftsvorgangs, etwa ein Kauf, darf nicht an die Zustimmung zur Datenweitergabe geknüpft sein.

Die Jungen Liberalen Hessen lehnen eine Weitergabe von Adressen an Adresshändler ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen ab. Dies betrifft besonders die Weitergabe von Daten durch staatliche Behörden, aber auch z.B. das Adresshandelsgeschäft der Post.

Eine einmal gegebene Einwilligung muss jederzeit durch den Betroffenen wiederrufbar sein. In diesem Falle dürfen keine weiteren Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Adresshandel gehört nicht zum Aufgabenspektrum von Kommunen. Deshalb sollten sie Adressdaten nur herausgeben dürfen, wenn ein nachgewiesener wichtiger Grund vorliegt (Zahlungsausfall etc). Der Informationsbedarf der Gebühreneinzugszentrale, sowie die Datenweitergabe an Parteien zu Informations- und Werbezwecken stellen keinen wichtigen Grund dar.

Bei Kontakt der Behörden mit dem Bürger über das Internet sind moderne Verschlüsselungsverfahren anzubieten, um eine größtmögliche Sicherheit der übermittelten Daten zu gewährleisten.

Falls im Falle einer Sicherheitslücke personenbezogene Daten von einer Stelle (Behörde oder Unternehmen) entwendet wurden, so sind die betroffenen Personen unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Kann der betroffene Personenkreis nicht genau ermittelt werden, so sind im Rahmen des Vorsichtsprinzips alle möglicherweise betroffenen Personen zu informieren.


Überwachungsstaat im Internet und auf Hessens Straßen verhindern

Aufgrund verschlüsselter Kommunikation im Internet, wird von den Behörden zunehmend die Quellen-Telekommunikationsüberwachung als Mittel zur Kommunikationsüberwachung eingesetzt. Mithilfe eines Programmes, dass in den Computer des Überwachten eingeschleust wird, wird die Kommunikation (z.B. ein Skype Gespräch) bereits vor der Verschlüsselung mitgeschnitten und übermittelt.

Die Jungen Liberalen sehen diese Technik sehr kritisch, da die meisten eingesetzten Programme nicht nur das Nachladen von beliebigen Programmen aus dem Internet ermöglichen, sondern auch eine Sicherheitslücke auf dem Computer des Betroffenen darstellen und das Aufspielen gefälschter Beweise ermöglichen. Eine Quellen-TKÜ lehnen wir weiterhin komplett ab.

Eine Überwachung und Speicherung der Kommunikation ohne konkreten Anlass und ohne das Wissen des Betroffenen halten wir für einen unzulässigen Eingriff in die zentralen Grundrechte der Bürger. Die Vorratsdatenspeicherung lehnen wir deshalb weiterhin unbedingt ab.

IP Adressen sollten bezüglich Datenschutzes unter das Telefon- und Kommunikationsrecht fallen und somit den gleichen Schutz wie Telefondaten genießen.

Die Jungen Liberalen Hessen sprechen sich gegen eine automatisierte Überwachung von Autokennzeichen auf hessischen Straßen aus. Es widerspricht unserem Selbstverständnis, in jedem Bürger einen potentiellen Straftäter zu sehen und deshalb eine Generalüberwachung anzustreben.

Besonderer Schutz sensibler personenbezogener Daten

Arbeitgeber dürfen medizinische Daten von Arbeitnehmern nur anfordern wenn dies aufgrund der Art der Arbeit zwingend notwendig ist. In allen anderen Fällen ist die Erhebung medizinischer Daten durch den Arbeitgeber unzulässig.


Datenschutz an Schulen und Universitäten

Die Möglichkeit, digitale schwarze Bretter an Schulen zu installieren ist grundsätzlich zu befürworten, da sie die Organisation einer Schule flexibler und effizienter gestalten. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sowohl sichere Systeme benutzt werden und somit die Daten weiterhin nur einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung stehen, als auch dass nur die unbedingt benötigten Daten bekannt gegeben werden. Nicht mehr benötigte Daten sollten aus Gründen des Datenschutzes gelöscht werden. Hierbei können wir dem universitären Beispiel folgen.

Kommunikationsplattformen im Internet müssen in einer Art gesichert sein, dass nur ein berechtigter Personenkreis darauf Zugriff hat. Dies gilt insbesondere, wenn dort automatisch Klarnamen verwendet oder sensible Informationen kommuniziert werden.

Datenschutz durch Aufklärung

Die besten Datenschutzgesetze helfen nicht, wenn Bürger nicht für den Umgang mit ihren eigenen Daten sensibilisiert wurden. Gerade junge Menschen gehen mit ihren Daten oft unbewusst sehr sorglos um.

Deshalb muss Medienkompetenz bereits in der Schule gefördert werden, dies sollte jedoch individuell in den Schulalltag eingebaut werden, ob als Unterrichtsteil, Projekttag oder in anderer Form bleibt der Schule überlassen. Wir begrüßen Modelle wie beispielsweise das eines Medienscouts, der in der Kommune Medienkompetenzen fach- und zielgruppengerecht vermittelt. 
Weiterhin ist auch das Datenschutzgesetz an sich aufgrund seiner Struktur selbst für Fachleute nur schwer verständlich. Hier ist eine grundlegende Überarbeitung der Struktur und der Definitionen vonnöten. Zusätzlich müssen Bürger anhand von einfach verständlicher Informationen (z.B. Broschüren, Flyern, Infofilmen etc.) über die grundlegenden Regelungen des Datenschutzgesetzes informiert werden.
Ebenso sollten die Sanktionslücken bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz geschlossen und Betroffenen z.B. anhand pauschalisierter Schadensersatzansprüche Handhabe gegen Missbrauch gegeben werden.

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