IN ALLEN LEBENSLAGEN FREI

In allen Lebenslagen frei

Vor kurzem wurde bekannt, dass in Belgien ein Kind mit aktiver Sterbehilfe gestorben ist. Daraufhin brach eine große Debatte aus. In Belgien herrscht eins der liberalsten und weitreichendsten Sterbehilfegesetze in Europa. Dort ist aktive Sterbehilfe (auch an Minderjährige) zugelassen, während z.B. in Deutschland nur die passive bei Erwachsenen geduldet ist. Aber warum sollen und dürfen Erwachsene, und auch Kinder, nicht selbstbestimmt über ihren Tod bestimmen, wenn sie unheilbar krank sind?
Um überhaupt die aktive Sterbehilfe in Belgien beantragen zu können, sind hohe Hürden vorgeschrieben. So muss der Patient beispielsweise unheilbar im Endstadium krank sein, unerträgliche Schmerzen haben, und die Sterbehilfe selber beantragen. Bei Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen und die Urteilsfähigkeit bescheinigt werden. Dieser Prozess wird eng von Medizinern und Psychologen begleitet.
Es widerstrebt vielen, aktive Sterbehilfe überhaupt zuzulassen, und dennoch denke ich, dass es wichtig ist, todkranken Menschen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt über ihren Tod zu entscheiden. Man traut jedem Einzelnen im Leben so viel zu, aber wenn man am Ende unerträglich leidet, soll man nicht eigenständig über seinen Tod entscheiden dürfen? In diesen Fällen ist der Tod doch eine Erlösung von den Schmerzen und auch eine Befreiung für die Angehörigen und Freunde, weil sie wissen, dass es der Person jetzt besser geht.
So eine Entscheidung wird nie leichtfertig getroffen, sondern wird lange durchdacht und diskutiert, es werden Ärzte und Psychologen hinzugezogen. Es sollte doch eigentlich logisch sein, dass ein kurzer schmerzloser Tod besser ist, als ein wochenlanges vor sich hin existieren mit unglaublichen Schmerzen. Klar kann Palliativmedizin die Schmerzen lindern, jedoch spüren die Betroffene meist Schmerzen, die wir uns gar nicht vorstellen können, und die trotz Linderung meistens noch unerträglich sind. Wenn alle Möglichkeiten der Palliativmedizin ausgereizt sind, soll es möglich sein, aktive Sterbehilfe zu beantragen.
Es ist schade, dass in Deutschland die aktive Sterbehilfe weder bei Erwachsenen, noch Kindern zugelassen ist. Sie sollte nicht verurteilt werden und als Verstoß gegen die Menschenrechte gesehen werden, sondern als Möglichkeit für Todkranke, ihr ganzes Leben lang selbstbestimmt zu sein und eigenständig für sich zu entscheiden. Sich selbstständig von ihren Schmerzen zu erlösen und zu entscheiden, wann sie von uns gehen wollen. Hier besteht dringend Handlungsbedarf.
Die Debatte im Bundestag 2015 hat „gewerbsmäßige“ Sterbehilfe unter Straftatbestand gestellt. Somit können Vereine oder Ärzte, die todkranke Menschen beim Suizid assistieren nicht mehr arbeiten. Sie müssen Haftstrafen und Ermittlungsverfahren fürchten. Dies ist genau die falsche Richtung. Die Allerwenigsten bieten Sterbehilfe an, weil sie daraus Profit schlagen möchten, sondern weil sie todkranken Menschen die Entscheidung geben möchten, wie sie aus dem Leben gehen. Dadurch, dass es jetzt unter Straftatbestand steht, wird vielen unheilbar Kranken die Möglichkeit genommen, selbstbestimmt ihr Leben zu beenden.
Ich denke die Sterbehilfe muss erleichtert werden und, unter gewissen Voraussetzungen wie in Belgien, auch Minderjährigen zugängig gemacht werden. Alles andere lässt sich nicht mehr der Selbstbestimmung und Menschenwürde eines jeden vereinbaren. Menschenwürde heißt nämlich auch, in Würde zu sterben und darüber entscheiden dürfen.

von Victoria Hentzen

 

Der Inhalt der Blog-Beiträge spiegelt die Privatmeinung der einzelnen Autoren wieder und ist nicht zwingend Beschlusslage der Jungen Liberalen Hessen