Code of Conduct

Hier kannst du dir die aktuelle Fassung des Code of Conduct herunterladen.

1. Präambel

Das Ziel unseres Code of Conduct ist es, ein Garant für die Kultur und das Miteinander, die wir auf dem Fundament von Respekt und Toleranz bauen, zu schaffen. Hiermit schaffen wir einen Rahmen für ein klares, für alle Fälle einheitliches Vorgehen bei Konflikten und für eine faire Verbands- und Debattenkultur.

 

a. Selbstverständnis der JuLis

Als Junge Liberale Hessen stehen wir für eine Kultur von Respekt und gegenseitiger Toleranz. Für uns steht jedes Individuum im Zentrum, deshalb soll jedes Individuum ein Recht auf persönliche Entfaltung, unabhängig von sexueller Identität, ethnischer Abstammung, politischer Orientierung und Geschlechtsorientierungen haben.

 

b. Skizzierung der Verbandskultur

Wir Junge Liberale Hessen schreiben nicht nur über Verbandskultur, sondern leben sie aktiv vor. Wir leben den offenen Diskurs, wollen unsere Mitglieder zu einem erfüllenden Engagement befähigen und produktiv miteinander zusammenarbeiten. Als Voraussetzung hierfür setzen wir einen respektvollen zwischenmenschlichen Umgang miteinander voraus. Beleidigungen, Tätlichkeiten, Drohungen, vorsätzliche Lügen und ähnliche Verhaltensweisen vergiften das Verbandsklima und sind unter keinen Umständen zu dulden.

 

c. Idealismus statt Populismus

Wir wollen eine konstruktive, optimistische, empathische, mutige und sachliche politische Kraft in diesem Land sein. Wir machen Politik aus der vollen Überzeugung heraus, etwas positives für unser Land zu bewegen. Dies bindet uns auch in unserem politischen Stil.

 

2. Leitlinien des innerverbandlichen Umgangs

Als Junge Liberale Hessen stehen wir für Meinungsdiversität, sowie eine gesunde und konstruktive Debattenkultur. Jedes Mitglied soll ermutigt werden seine Meinung offen im Verband vertreten zu können. Diese Debattenkultur wollen wir bei den Jungen Liberalen Hessen pflegen. Wir wollen einen produktiven und respektvollen Diskurs schaffen, der jedes Mitglied der Jungen Liberalen Hessen inkludiert. Dies bedeutet auch die Selbstverpflichtung jedes Mitglieds zur wahrheitsgemäßen Kommunikation im Verband nach bestem Wissen und Gewissen, insbesondere wenn es um andere Mitglieder der Jungen Liberalen geht. Wir wollen Schaden von unserem Verband und seinen Mitgliedern abwenden.

 

Als Junge Liberale stehen wir für eine offene, tolerante und progressive Gesellschaft. Das bedeutet, dass wir uns klar gegenüber jeglicher Form von Sexismus, Homophobie, Xenophobie und anderen Formen der Diskriminierung abgrenzen. Ebenso gehen wir gegen Mobbing und Cybermobbing vor und leben dies auch intern vor.

 

3. Integrität und Verlässlichkeit

Als Junge Liberale setzen wir besonders hohe Standards an unsere Amtsträger, insbesondere im Hinblick auf Integrität und Verantwortbarkeit. Nichtsdestotrotz sind aber auch alle Mitglieder der Jungen Liberalen an die genannten Prinzipien gebunden. Gerade im Umgang mit Personen und Gruppierungen, die den Grundsätzen der Jungen Liberalen und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung grundlegend widersprechen erwarten wir eine besondere Vorsicht. Der private Umgang ohne verbandlichen Bezug ist hiervon unberührt.

a.Compliance

Persönliche finanzielle Vorteilsnahmen mit Bezug zur Mitgliedschaft oder Position im Verband lehnen wir ab. Amtsträger sind dazu angehalten, transparent im Umgang mit möglichen Interessenkonflikten und Verbindungen umzugehen. Dies inkludiert sowohl aktuelle, als auch ehemalige Anstellungen und Abhängigkeitsverhältnisse in die Mutterpartei und ihren Amtsträgern hinein.

b.Fehlverhalten und Aufklärung

Bei vorliegendem Fehlverhalten haben Führungspersonen sich rückhaltlos an der Aufklärung und einer möglichen Ahndung zu beteiligen, dies inkludiert insbesondere den Fall, wenn Führungspersonen involviert sind. Sollten Personen aktiv Machtmissbrauch im Verband zulassen, disqualifizieren diese sich für jegliche Führungsämter im Verband. Führungspersonen sind aufgefordert empathisch zu reagieren, Hilfestellung zu leisten, Handlungsoptionen aufzuzeigen und sich an der Aufklärung eines Vorfalls zu beteiligen, sollte sich ein Mitglied an Sie wenden.

Keinesfalls dürfen Führungspersonen in einem solchen Fall ein Hindernis in der Aufklärung darstellen, den Vorfall herunterspielen und ein Mitglied in seinem weiteren Vorgehen negativ beeinflussen.

Amtsträger und insbesondere diese in Führungspositionen sind dazu angehalten nach bestem Wissen und Gewissen an der Aufklärung von schwerem Fehlverhalten mitzuwirken. Es erweisen sich Personen als ungeeignet für Führungspositionen, wenn sie aktiv aus eigenem Interesse die Aufklärung von schwerem Fehlverhalten sabotieren.

 

4. Kommunikation und Transparenz

 

a. Ombudsperson und interne Revision

Von der Ombudsperson wird aufgrund ihrer besonders hervorgehobenen Stellung eine besondere persönliche Integrität erwartet. Die Ombudsperson soll Ihr Amt pflichtbewusst und der Aufgabe entsprechend ausfüllen. Dies bedeutet eine regelmäßige Teilnahme an den Landesvorstandssitzungen, einen schriftlichen Ombudsbericht zu jedem Landeskongress und das aktive Ansprechen von Auffälligkeiten in der Amtsführung von Vorstandsmitgliedern.

Nichtsdestotrotz bekennen wir uns zu einer offenen Fehlerkultur im Verband, denn aus Fehlern zu lernen ist auch im Interesse von uns Jungen Liberalen Hessen.

 

b. Öffentlichkeit und Kommunikation

Informationen aller Art werden verbreitet, auch falsche. Wir als Junge Liberale verpflichten uns zu korrekten und wahren Auskünften gegenüber der Öffentlichkeit. Wo notwendig beziehen wir unsere Positionen auf sicher geprüfte Informationen. Letztendlich darf unsere Zuverlässigkeit nicht kompromittiert werden. Wir verpflichten uns den Fakten und einer wahrheitsgemäßen Kommunikation nach bestem Wissen und Gewissen. Desinformationen oder Fehlinformationen lehnen entschieden wir ab.

 

5. Reaktionen auf Fehlverhalten

Fehlverhalten jeglicher Form soll in einem transparenten und fairen Verfahren innerhalb des Verbandes aufgeklärt werden. Anschuldigungen sollen ernst genommen werden und offen angesprochen werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir Mitglieder im Voraus als schuldig betrachten. Hier gilt uns für der Grundsatz: “In dubio pro reo”. Wir erwarten von unseren Mitgliedern, dass Sie diesem Grundsatz ebenso folgen.

Bei der Aufklärung von Fehlverhalten ist die Ombudsperson in jedem Fall einzubeziehen. Ihr liegt die Kompetenz zu Grunde weitere Personen zur Aufklärung miteinzubeziehen und letztendlich eine Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen innerhalb des Landesvorstandes abzugeben. In besonders schweren Fällen von Fehlverhalten ist das Landesschiedsgericht anzurufen, welches sich entsprechend seines satzungsgemäßen Auftrages um eine faire und vertrauliche Aufklärung zu kümmern hat.

Sollte sich ein Fehlverhalten bestätigen, sind die jeweiligen Sanktionsinstrumente dem Fehlverhalten anzupassen. Diese können von einer Ermahnung, über Veranstaltungsbesuchsverbote bis hin zu Amtsverboten und Ausschlussverfahren reichen. Ebenso ist eine zeitliche Begrenzung von Sanktionen möglich. Über die letztendliche Sanktion entscheidet der Landesvorstand, oder im Falle eines Ausschlussverfahrens das Landesschiedsgericht. Amtsträger, im besonderen der Landesvorstand, sind dazu angehalten, angemessene Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen.

Sowohl Landesschiedsgericht, als auch Ombudsperson, haben sich an diesen Maßstäben des Code of Conducts messen zu lassen. Ihnen fällt eine besondere Verantwortung bei der Erfüllung des Code of Conduct zu.

 

6. Schlusswort

Wir wollen innerhalb unseres Verbandes proaktiv mit den Problemen von Fehlverhalten umgehen und Fehlverhalten nicht verschweigen. So möchten wir unsere Mitglieder insbesondere auch dazu animieren Zivilcourage zu zeigen und wollen sie dafür sensibilisieren, couragiert im zwischenmenschlichen Verhalten füreinander einzutreten.