Keine Obergrenze beim Home-Sharing

Keine Obergrenze beim Home-Sharing

Junge Liberale Hessen sehen die im Landtag beschlossene Änderung im Wohnaufsichtsgesetz gegen Vermietung privater Wohnungen in Wohngebieten kritisch. Auch die hessische Landesregierung sollte endlich im 21. Jahrhundert ankommen und nicht mit Verwaltungsvorschriften des 19. Jahrhundert versuchen, moderne Problem zu lösen.

Wiesbaden. Nach dem Beschluss durch die schwarz-grüne Regierungsmehrheit im hessischen Landtag ist es Städten und Kommunen nun möglich, die private Vermietung der eigenen Wohnung, durch eine kommunale Satzung zu regulieren.

Lucas Schwalbach, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Hessen, hat hierzu eine klare Meinung: „Wir wissen bereits, dass die Bayerische Landesregierung affin ist für staatliche Obergrenzen und Pseudomaßnahmen, in Hessen ist mir das neu. Wir jedoch, lehnen eine Obergrenze beim Home-Sharing ab.“

„Die in Wiesbaden beschlossene Änderung ist eine reine Pseudomaßnahme, die keine einzige Wohnung mehr schafft. Was wir brauchen sind weniger Regulierungen, um Baumaßnahmen zu fördern. Hier müssen die bestehenden Auflagen gesenkt werden, um die Schaffung neuen Wohnraums wirklich zu fördern“ so Schwalbach.

Berlin hat bereits ein Zweckentfremdungsverbot beschlossen und Bayern und Hamburg eine Obergrenze für die Anzahl der Nächte, in denen die eigene Wohnung vermietet werden kann verordnet. In Hessen werden die Regulierungen durch eine Satzung festgelegt. Hier kann zum Beispiel ein Genehmigungsvorbehalt bestimmt werden, die dann gegebenenfalls nicht erteilt wird.

„Ich hoffe, dass gerade Frankfurt eine maßvolle Regulierung vornehmen wird, die den unterschied zwischen dem Home-Sharing und einer gewerblichen Nutzung deutliche macht. Positiv bleibt zu vermerken, dass der Landtag die Entscheidung den Kommunen überlässt.“, so Schwalbach abschließend.

 

V.i.S.d.P. Lisa Freitag