Regierungserklärung von Kühne-Hörmann: keine Antworten

Regierungserklärung von Kühne-Hörmann: keine Antworten

Junge Liberale Hessen kritisieren die Regierungserklärung der Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), die keinerlei neue Erkenntnisse über den zukünftigen Umgang der Landesregierung mit den Gefahren und vor allem den Gefährdern – statt immer neuer Gesetzesinitiativen bedarf es einer breiten Justizausbauinitative

Wiesbaden. Lucas Schwalbach, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Hessen, stellt sich die Frage, ob bei der Regierungserklärung die Justizministerin oder aber der Innenminister gesprochen hat. „Wir freuen uns, dass Kühne- Hörmann nach wie vor hinter ihrem Anstoß steht, gegen Bot- Netze vorzugehen, nur effektive und realistische Ansatzpunkt haben sich auch aus der neuen Rede nicht ergeben. Im Gegenteil: Frau Kühne-Hörmann ist seit 1995 Abgeordnete im Hessischen Landtag und sagt Rechtsnormen „die zur Bekämpfung der Botnetzkriminalität herangezogen werden können sind im Kern fast 30 Jahre alt“, da stellt sich mir die Frage, ob unsere Justizministerin die letzten 22 Jahre kein Internet benutzt hat. Hier zeigt sich wieder mal, dass ‘online gehen’ Neuland betreten heißt bei den Christdemokraten.“

„Die Durchsetzung des Rechtsstaates ist zentrale Staatsaufgabe. Hierfür braucht es nicht immer neue Gesetzesinitiativen, sondern neue Justizausbauinitativen. Wenn jahrelang Stellen abgebaut wurden im Bereich der Justiz, dann ist es für eine zentrale staatliche Aufgabe zu wenig, 40 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Gerade Verfahrensdauer und Einstellungen von Verfahren erschüttern das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat.“, kritisiert Schwalbach.

Es ist zu begrüßen, dass Kühne-Hörmann auch in Hessen den Ausbau der Überwachung von Gefährdern voranbringen möchte. Es stellen sich den Jung Liberalen jedoch zentrale Fragen. Zum einen nach dem “wie” der Umsetzung. Schon heute ist trotz neuem Zentrum zu Überwachung der Fußfesseln absehbar, dass die technischen und personellen Ressourcen nicht ausreichen werden, die ordnungsgemäße Überwachung zu gewährleisten. Die Landesregierung muss konkret darlegen, wie sie sich den Ausbau vorstellt.

Zum anderen ist es erschreckend für eine Justizministerin, die immer auch die Verteidigerin der Grundrecht der Bürger sein sollte, dass wir bis heute keine klaren öffentlichen Aussagen darüber haben, unter welchen Voraussetzungen denn eine Fußfessel angelegt werden soll.

„Der Vergleich von Kühne-Hörmann von ausreisepflichtigen Gefährden zu Sexualstraftätern hinkt dabei, da diese im Rahmen eines langen Strafrechtlichen Prozesses verurteilt wurden und zudem gutachterlich auch die Gefährlichkeit attestiert wurden. Die Meldepflicht bei Ausreisepflichtigen heute hat eine deutlich geringere Grundrechtsinitensität. Sollte es zu einer Fußfessel bei ausreisepflichtigen Gefährden kommen, was grundsätzlich sinnvoll erscheint, solange die Gefährlichkeit auch dargelegt werden kann, muss es zumindest einen Richtervorbehalt geben“, so Schwalbach abschließend.

V.i.S.d.P.
Lisa Freitag